Dichtheitsprüfung
Die Betreiber von kältetechnischen Anlagen sind ab dem 01.01.2015 gesetzlich verpflichtet, nach der EG-VO517/2014 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) regelmäßige Dichtheitsprüfungen durch Kälte-Klima-Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Anlagenbetreiber stehen in der Pflicht nur qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen. Die Dichtheitsprüfungen müssen in unterschiedlichen Abständen erfolgen, dies ist abhängig von der CO²-Äquivalenz der Anlagen. Sinnvoll ist die Durchführung in Verbindung mit Wartungsarbeiten, z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrages. Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Absatz 1 Nr. 7 Chemikaliengesetz (ChemG) mit Geldbußen bis 50.000 € pro Verstoß geahndet werden.
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